Zuwanderungsgesetz passé Und weiter im Text |
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Zwar wird durch das Urteil des Bundsverfassungsgerichts vom 18.12.2002 das Zuwanderungsgesetz (vorerst) nicht in Kraft treten, doch wollen wir die jetzt wieder neu aufflammende Debatte zum Anlass nehmen, um die zu erwartenden Entwicklungen und deren Intention etwas näher zu beleuchten und - sofern Ihr Lust dazu habt - unsere Einschätzung zur Diskussion zu stellen.
Die rot-grüne Koalition war 1998 mit dem Versprechen angetreten,
die Einwanderungsfrage" anzugehen und durch ein zeitgemäßes
Staatsbürgerschaftsrecht die hier lebenden MigrantInnen zu integrieren.
Damit sollte der Tatsache, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, endlich
Rechnung getragen werden. Bis heute ist daraus jedoch nichts geworden: Die doppelte
Staatsbürgerschaft ist immer noch die Ausnahme, weil die Bedingungen kaum
erfüllbar sind. Das neue Zuwanderungsgesetz soll(te) eine neue Ära
in der Steuerung und Begrenzung" der Migration einleiten und internationalen
Trends gerecht werden. Dieses Migrationsregime stellt die ökonomische Nutzbarkeit
des Humankapitals für den Standort Deutschland in den Vordergrund. So bedauerte
der Arbeitgeberpräsident Hundt am 18.12. auch zutiefst, dass es noch immer
keine neue Regelung gibt, mit der sich die deutsche Industrie die gewünschten
und billigen Arbeitskräfte ins Land holen kann. Das neue Zuwanderungsbegrenzungsgesetz"
sollte den von der SPD 1973 erlassenen Anwerbestopp ausländischer Arbeitskräfte
aufheben _ allerdings nur, um den von der Wirtschaft geforderten brain drain
ausländischer SpezialistInnen zuzulassen.
( brain
drain bezeichnte ursprünglich die Migration der hochqualifizierten technischen
Intelligenz" (brain = Gehirn), mittlerweile hat sich die Verwendung dieses
Begriffs auch auf Hand"arbeiterInnen ausgedehnt.)
Was wäre/ist wenn ...
Das bereits im Kleinen erprobte System der Greencard" und das durch die Zuwanderungskommission erarbeitete Punktesystem mit der Bewertung von Sprachfähigkeit, Qualifikation und Alter werden dabei ausschlaggebend sein für die Vergabe von befristeten Aufenthaltstiteln, die jedoch an einen Arbeitsplatz geknüpft sind. Dieser Teil des Zuwanderungsgesetzes sollte erst in der Zukunft in Kraft treten, doch an seinen Grundzügen wird klar, wohin die Reise gehen soll: Menschenrechte werden nach wirtschaftlicher Notwendigkeit verteilt. Der offen zu Tage tretende Sozialrassismus der ökonomischen Selektion verknüpft sich mit einem kontinuierlichen völkischen Rassismus der Ausgrenzung. So werden Flüchtlinge, die gerade nicht die ökonomischen Voraussetzungen erfüllen, weiterhin von Repressionen bedroht und an der Einreise gehindert. Die Abschiebemaschinerie läuft auf Hochtouren, und selbst diejenigen, die seit mehreren Jahren in der BRD leben, sollen diese schnell verlassen, mit Zwangsmaßnahmen zur freiwilligen Ausreise" getrieben oder abgeschoben werden.
Insbesondere Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien, die sich seit ihrer Einreise in den 1990er Jahren von Duldung zu Duldung hangeln mussten, sind massiv von einer Rückführung" (so werden Abschiebungen im Beamtenjargon genannt) bedroht. Erst Anfang Dezember diesen Jahres beschloss die Innenministerkonferenz in Bremen, im Frühjahr nächsten Jahres mit der forcierten Abschiebung von Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo zu beginnen. Darunter sind auch die meisten der hier lebenden Roma. Bei einer Rückkehr sind sie massiv von anhaltenden Diskriminierungen und Angriffen seitens der Einheimischen, z.B. durch die kosovarische Nationalbewegung, bedroht. Dieser Beschluss wird zweifellos auch ohne das neue Zuwanderungsgesetz durchgesetzt werden.
Von X nach A und umgekehrt
Als Druckmittel zum Erzwingen der freiwilligen Ausreise" werden sogenannte Ausreisezentren" geschaffen. Dort soll durch ein ausgeklügeltes System von Sanktionen die Mitwirkung an der eigenen Abschiebung erzwungen werden. Der Entzug sozialer Leistungen, psychischer Druck und das Herstellen einer perspektivlosen Situation für die Flüchtlinge sind die Mittel dazu. Das Vorläufer-Projekt X, das in den ZASten Oldenburg und Braunschweig erprobt wurde, zeigt, welche Effekte diese Form der identitätsfeststellenden Maßnahmen" tatsächlich hat: Viele der so unter Druck gesetzten Flüchtlinge flohen aus den Lagern und versuchen, sich ein Leben ohne Papiere zu organisieren. Für Familien, eventuell sogar mit Kindern, ist die Illegalisierung dagegen kaum eine Option, um sich den Zwangsmaßnahmen der Behörden zu entziehen. Sie müssen entweder unter den brutalen und unmenschlichen Bedingungen der Lager ausharren oder werden abgeschoben.
Für mehr als 250.000 Personen, die momentan eine Duldung haben, könnte nur eine so genannte Altfall-Regelung einen sicheren Status bringen. Dies ist aber politisch nicht gewollt, denn mit dem neuen Zuwanderungsgesetz ist kein wirklicher Richtungswechsel in der Einwanderungspolitik vorgesehen. Die Austreibung der Unerwünschten soll im Gegenteil noch verschärft werden. Nicht nur, dass den Bundesländern die neuen Ausreisezentren explizit im neuen Zuwanderungsgesetz als wichtige Ergänzung der Abschiebemaschinerie empfohlen werden. So soll Abschiebehaft vermieden" werden, weil die Lager angeblich humaner" seien als die Knäste. Zudem gibt es weder ein Gesetz, das die Dauer des Aufenthalts regelt, noch eine Möglichkeit gegen die Internierung Widerspruch einzulegen, was zumindest für die Abschiebeknäste vorgesehen ist. Letztlich sind die Lager Orte, an denen Illegalität produziert wird. Nicht zuletzt haben Illegalisierte keinen Anspruch und Zugang mehr zu sozialen Leistungen, und dies feierte schon die niedersächsische Innenbehörde bei einem ersten Bericht zum Projekt X als Erfolg. Wer ohne Papiere erwischt wird, landet im Abschiebeknast _ Kriminalisierung a lá RotGrün und willkommener Anlass zu neuen Sicherheitspaketen".
Betreute Abschiebung
Um Abschiebehindernisse aus der Welt zu schaffen, beschloss die Innenministerkonferenz in Bremen außerdem Verschärfungen in der Beachtung medizinischer Gutachten bei einer geplanten Abschiebung. Bisher prüften unabhängige Ärzte oder Ärztinnen, ob ein Flüchtling flugtauglich" bzw. transportfähig" ist und ob bestehende Erkrankungen oder Traumata im Herkunftsland angemessen behandelt werden können. Da in der Vergangenheit in einigen Fällen die Gutachten nicht im Sinne der Abschieber ausfielen (und auch AmtsärztInnen zuweilen ihr Veto nicht einlegten), sollen in Zukunft bei den Ausländerbehörden eigene MedizinerInnen angestellt werden und dafür sorgen, dass die Abschiebungen in jedem Fall durchgeführt werden. Geprüft werden soll in Zukunft nur noch, ob der Flüchtling transportfähig" ist. In Hamburg und Köln wird dies bereits seit einigen Monaten praktiziert, ab und an fliegen die MedizinerInnen sogar in der deportation class mit, um notfalls" Beruhigungs- (oder Betäubungs-) spritzen zu verabreichen und den reibungslosen Ablauf der Abschiebung sicherzustellen.
Geschlossenes System
Die Abschreckungsmaßnahmen gegen Flüchtlinge sollen weiter ausgebaut werden. Dazu gehört auch die Politik, Flüchtlinge in Zukunft nur noch von einem Lager in das nächste zu schieben. Auf die ZASt folgt (bei ,aussichtslosen' Asylanträgen) sofort das Ausreisezentrum. (Dass dies manchmal ein- und dasselbe Lager sein kann, zeigt das Lager in Bramsche bei Osnabrück.) So entsteht für die Zukunft ein Szenario, das man als geschlossenes System" bezeichnen könnte - von der Ankunft bis zur Abschiebung im Lager. So sollen zwar die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention Leitlinie für die Gewährung des Flüchtlingsstatus sein, doch hat sich die BRD im Rahmen der (von ihr maßgeblich geförderten und vorangetriebenen) europaweiten Vereinheitlichung des Asylrechts ein ganzes Set von Ablehnungsgründen geschaffen. Ein positiver Entscheid scheint so kaum noch möglich.
Postmodern Wars
Viele der momentan mit einer Duldung lebenden Flüchtlinge erhielten keinen dauerhaften Flüchtlingsstatus, weil die Verfolgung in ihrem Herkunftsland nicht von staatlicher Seite aus erfolgte. Die meisten der Neuen Kriege" werden derzeit aber unterhalb der Schwelle der Staatlichkeit ausgetragen. Sie sind Erscheinungen des Zerfalls von Staaten und werden von paramilitärischen Milizen, Warlords und religiös-fundamentalistischen oder nationalistischen Gruppen geführt, die faktisch an die Stelle von staatlichen Strukturen treten. Ethnische Vertreibungen, Raub und Ausbeutung der Zivilbevölkerung sowie die Verfolgung von Andersdenkenden sind ihre Kriegsstrategien.
Die Forderungen von Flüchtlingsorganisationen, endlich den Standard der Genfer Flüchtlingskonvention einzuholen und auch nicht-staatliche Verfolgung als Asylgrund anzuerkennen, wurde in Deutschland heftig diskutiert, besonders im Anschluss an den Krieg der NATO in Afghanistan, der ja ausdrücklich mit der Herrschaft der Taliban und der islamistischen Diskriminierung von Frauen begründet worden war.
Nun sollten im neuen Zuwanderungsgesetz auch die Tatbestände" nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund anerkannt werden. Mehrere NGOs und Menschenrechtsorganisationen hatten dieses Zugeständnis als Erfolg gefeiert. Wir fragen uns allerdings, ob die Ausweitung der Asylgründe wirklich etwas an der Anerkennungspraxis ändern würde. Die Einschränkung des Asylrechts im Jahre 1992 durch den so genannten Asylkompromiss schuf den deutschen Behörden einen weiteren Ablehnungsgrund: Die Festlegung so genannter sicherer Herkunftsstaaten" in denen angeblich keine asylrelevanten Situationen vorlägen. Ergänzt um die Konstruktion von sicheren Drittstaaten" gab es für die BRD kaum noch Anlass, Asyl zu gewähren. Auch wenn in Zukunft die Kriterien für die Asylgewährung ergänzt werden sollten, bestehen diese Abschottungsgesetze weiter und werden auch benutzt. Denn beginnend mit dem Amsterdamer Vertrag wurde in den letzten Jahren massiv die Abdichtung und Aufrüstung der europäischen Grenzen vorangetrieben, so dass es kaum noch möglich ist, legal" nach Europa einzureisen.
Eine andere Flucht ist möglich ... ?!
Formulierte Politikvorlage ist dabei das Modell der konzentrischen Kreise": Migration soll schon im potentiellen Herkunftsland bekämpft und Fluchten unterwegs gestoppt werden. Die humanitären Interventionen" mittels Bombardierungen (in Jugoslawien oder Afghanistan) und infolge dessen eingerichtete Lagerstädte in unmittelbarer Nähe der Konfliktregion sollen eine Alternative zur Flucht darstellen. Sollte auch diese nicht bestehen, phantasiert sich das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge" (BAFl) sich schon gern mal eine so genannte inländische Fluchtalternative" herbei, um ungebremst abschieben zu können. Bisher traf dies vor allem bei kurdischen Flüchtlingen zu, die in den so bezeichneten safe haven des Nordirak einziehen sollten. Seit Beginn des Jahres 2002 nutzt das bundesdeutsche Innenministerium dieses Argument sogar, um Flüchtlingen aus dem Irak das Asylrecht vorzuenthalten. Auch sie sollen sich in den Lagern internationaler Organisationen versorgen lassen. Dass nicht einmal genügend Mittel zur Versorgung der kurdischen Bevölkerung bereit stehen, interessiert dabei nicht. Ebenso wenig wie die Tatsache, dass gerade die Verletzung der Menschenrechte durch das Regime des Saddam Hussein zur Legitimierung des nächsten Krieges herhalten muss. Vor einigen Wochen hatte Pro Asyl schon darauf hingewiesen, dass im bevorstehenden Irak-Krieg die einzigen Fluchtalternativen" fast ausschließlich in den kurdischen Gebieten im Nordirak liegen. Ansonsten sind die Grenzen des Iraks nach außen hin geschlossen. Auch UN-Organisationen planen inzwischen die Versorgung von Millionen zu erwartenden Flüchtlingen bei einem Krieg.
Die Abriegelung von Fluchtrouten ist seit dem Krieg der NATO gegen Jugoslawien immer Bestandteil der Pläne und Strategien für die modernen Sicherheitskriege".
Komplementär dazu steht eine Politik, die die Bekämpfung der illegalen Migration" zum Ziel hat. Neben der Grenzaufrüstung sind Rückübernahmeabkommen mit den Transit- und Herkunftsstaaten die wichtigsten Instrumente bei der Fluchtbekämpfung. Damit sollen die Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen gezwungen werden, ihre" Staatsangehörigen aufzunehmen, wenn sie illegal" in einen EU-Staat eingereist sind. Zu Beginn der 1990er Jahre hatten EU-Mitglieder diese Verträge noch an Sanktionen bei der Gewährung von Entwicklungshilfe geknüpft, inzwischen ist sich die EU ihrer Stärke so sicher, dass die Zustimmung zu einem dieser Abkommen bloße Bedingung für gute Beziehungen" zu Europa ist. Selbst die Durchreise soll zur Rücknahme" von unerwünscht flüchtenden Menschen verpflichten. Diese von Deutschland forcierte Politik hat sich mittlerweile in der EU durchgesetzt und ist eine der Aufnahmebedingungen für die neuen Beitrittskandidaten zur EU.
»Es geht darum, Asylshopping zu verhindern. Also das Phänomen, dass Asylbewerber vor allem dort ihre Anträge stellen, wo die Bedingungen dafür besonders günstig erscheinen.« Otto Schily, April 2002
Im Zuge dieser Angleichung der (anti-)flüchtlingspolitischen Standards auf europäischer Ebene soll innerhalb der nächsten zwei Jahre ein einheitliches Asylgesetz geschaffen werden. Dieser Prozess der Angleichung wird sich vor allem auf drei Ebenen vollziehen: Einmal geht es um die Schaffung einer einheitlichen Lagerstruktur. Zum anderen sollen die sozialen Standards zur Versorgung der Flüchtlinge angeglichen werden. Die Bekämpfung von Illegalen" ist ebenso zentraler Verhandlungspunkt. Bis zur Harmonisierung des Asylrechtes auf EU-Ebene gelten jedoch die ländereigenen Gesetze, und so hat auch das Zuwanderungsgesetz" noch Chancen auf eine Verabschiedung.
Wahlfreiheit & Abschiebungen
Schily hat sofort nach dem Urteil des BVG verkündet, das Gesetz unverändert zur Neuverhandlung vorlegen zu wollen. Dies ist möglich, weil die CDU-geführten Länder eine Normenkontrollklage eingereicht hatten, die sich nur auf die Fehler bei der Abstimmung im Bundesrat bezog. Nun soll das Thema der konservativen Opposition weiterhin nutzen, um Wahlerfolge zu erzielen: die Landtagswahlen in Niedersachsen und Hessen stehen an. Schließlich hatte das Thema ja schon einmal die Mehrheit für den Rechtspopulisten Koch in Hessen gesichert - damals mittels einer Bürgerumfrage zur doppelten Staatsbürgerschaft. Die volksgemein-schaftliche Wählerschaft wird es honorieren, wenn die CDU mit dem Thema die SPD vor sich hertreibt und die SPD den Populismus präventiv in ihre Konzepte integriert. Schließlich hatte Schily schon während der ersten Verhandlungen weitgehende Zugeständnisse angestrebt, so dass der Eindruck entstand, er freut sich über die Opposition von Rechts, die ihm ermöglichte, seine Gesetzesver-schärfungen durchzubringen. Nun stehen auch schon ausgehandelte Einigungen wieder zur Disposition. Die Grünen signalisieren Verhandlungsbereitschaft gegenüber der CDU _ gerade auch in Bezug auf die nichtstaatliche Verfolgung als Asylgrund. Obwohl man sich 1999 bei den EU-Verhandlungen im finnischen Tampere auf die Genfer Flüchtlingskonvention als Richtlinie zur Asylgewährung geeinigt hatte und damit auch auf die Anerkennung der nichtstaatlichen Verfolgung, vertritt hierzulande die CDU weiterhin den Standpunkt, dass dies eine unzulässige Ausweitung von Aufenthalts(!)gründen" wäre. Bleibt also die Frage, ob die Genfer Flüchtlingskonvention in zwei Jahren tatsächlich noch eine Vorlage für die Ausgestaltung des EU-Rechtes sein wird.
So hatte Anfang Oktober 2002 das EU-Parlament zwar beschlossen,
dass die nichtstaatliche sowie geschlechtsspezifische Verfolgung in der EU
als Asylgrund gelten sollen, doch der mehrheitlich im EU-Parlament gefasste
Beschluss hat nur empfehlenden Charakter. Entscheidungsinstanz ist der Europäische
Rat und damit die Minister der europäischen Länder _ die Hardliner
der Flüchtlingsabwehrpolitik. Mittlerweile sind einige nationalpopulistische
Regierungen (Niederlande, Dänemark..) hinzugekommen, die alles daran
setzen werden, die Ausweitung von Asylgründen zu
verhindern. Sie sind sich dabei häufig mit Innenminister Schily einig
und streben eine Verschärfung nach deutschem Vorbild an.
Enduring Freedom" auf europäisch
Der Streit um die Definition für die Gewährung von Asyl ist zwar nicht unwichtig, lenkt aber von der allgemeinen politischen Entwicklung ab. Denn es stellt sich die Frage, wer in Zukunft überhaupt noch damit rechnen kann, als Flüchtling anerkannt zu werden. In einer vom UNHCR in Auftrag gegebenen Studie stellt der britische Sozialwissenschaftler John Morrison fest, dass in der Praxis die auf Grenzbefestigung und dem Kampf gegen Menschenschmuggel zielende Politik in Europa das Asylgrundrecht in einem Ausmaß unterhöhlt hat, dass es nicht mehr als berechtigt erscheinen lässt, von einem Fortbestand dieses Grundprinzips der Menschenrechte auszugehen." Die ständig sinkenden Zahlen der Asylanträge in Deutschland die Innenminister Schily jedes Jahr als Erfolgsbilanz seiner Politik präsentiert, weisen auf diese Entwicklung hin.
Auf der EU-Konferenz in Sevilla im Sommer 2002 wurde beschlossen, die europäischen Grenzkontrollen aus-zubauen, um Flüchtlinge effektiver abzufangen. Auch gegen die sogenannten Schlepperorganisationen" will man verstärkt vorgehen. Schon im Vorfeld der Konferenz hatte man im Hinblick auf die EU-Osterweiterung das ARGO-Programm (Aktionsprogramm für Verwaltungs-zusammenarbeit in den Bereichen Außen-grenzen) mit einer Anschubfinanzierung von 25 Millionen Euro bewilligt, um ein möglichst effizientes Schutzniveau an den EU-Außengrenzen zu gewährleisten.
Der Zutritt zum Reich der Freiheit" wird weiterhin nur limitiert vergeben.
Karawane-Gruppe Oldenburg