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“Abmelden bis Zumutbarkeit“
Tipps und Hinweise für Arbeitslose
Zusammengestellt von B-lex, Köln
Abmelden
Bei gelegentlicher selbständiger Tätigkeit ist eine Abmeldung beim
Arbeitsamt günstiger als eine Anmeldung von Nebeneinkommen.
Ihr könnt euch formlos (telefonisch) beim Arbeitsamt abmelden, z.B. für
eine Woche und in dieser Zeit Einkommen gleich welcher Höhe erzielen. Viele
setzen diese Möglichkeit auch ein, um dann und wann Eigenaktivität
zu demonstrieren und ungeliebten Trainingsmaßnahmen, Profilings etc. zu
entkommen.
Wenn die dem AA mitgeteilte Unterbrechung nicht länger als sechs Wochen
dauert wird das Arbeitslosengeld (Alg)/ Die Arbeitslosenhilfe (Alhi) automatisch
weiter bewilligt. Achtung: Während der Abmeldung seid ihr nicht krankenversichert!
Es besteht die Möglichkeit, mit der Krankenkasse für diese Zeit einen
freiwilligen Versicherungsbeitrag zu vereinbaren.
Anwartschaftszeiten, geänderte
Seit Januar 2003 gelten der Bezug von Mutterschaftsgeld und die Erziehung eines
Kindes unter drei Jahren als versi-cherungspflichtige Zeit - d.h man erwirbt
sich damit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Gilt allerdings nur für
Personen, die unmittelbar vorher gearbeitet oder bereits Geld vom Arbeitsamt
bezogen haben.
Arbeitslosmeldung, frühzeitige
Seit dem 1.7.2003 gibt es eine neue Sanktionsmöglichkeit des Arbeitsamtes.
Arbeitnehmerinnen sind seitdem verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis
der Kündigung beim Arbeitsamt ar-beitssuchend zu melden. Bei befristeten
Verträgen 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei verspäteter
Meldung wird für jeden verstrichenen Tag ein Teil des Arbeitslosengeldes
einbehalten (bei einem Bemessungsentgelt von bis zu 700 Euro sind dies 35 Euro
für jeden Tag der verspäteten Meldung, höchstens aber 1.050 Euro)
Bedürftigkeitsprüfung
Die Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe wurde 2003 verschärft,
wohl schon als Vorgeschmack auf die bevorstehende Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe
(Alhi) und Sozialhilfe.
Beider Vermögensanrechnung liegt der Freibetrag bei 200 Euro pro Lebensjahr,
bzw. max.13.000 Euro. Das scheint viel zu sein, ist es aber nicht, wenn man
eine private Rentenversicherung oder ähnliches angespart hat. Für
eine 40-jährige Arbeitslose ist somit ein Vermögen von 8.000 Euro
geschützt. Übersteigt der Rückkaufswert einer Lebensversicherung
den Freibetrag, dann zahlt das Arbeitsamt nichts (Ausnahmen gibt es für
die „Riester-Rente“ und für Leute die von der Rentenversicherungspflicht
befreit sind).
Nun gibt es erste Gerichtsurteile. Die Gerichte halten die Verwendung dieses
Vermögens für „offensichtlich unwirtschaftlich, wenn es dem
Arbeitslosen dadurch erschwert wird eine angemessene Altersicherung aufrecht
zu erhalten“.
Daher lohnt sich auf jeden Fall ein
Widerspruch.
Wenn ihr mit einem Partner, einer Partnerin zusammenlebt wird deren Einkommen
mit angerechnet. Auch hier wurde der Freibetrag kräftig gekürzt. In
der Regel gilt, dass der Partner einen Feibetrag von 482,33 Euro monatlich hat.
Alles andere wird mit der Alhi verrechnet.
Wichtig: Das Einkommen oder Ver-
mögen der Eltern und Kinder, auch wenn diese mit im Haushalt leben, spielt
bei der Alhi keine Rolle.
Beim Arbeitslosengeld II wird sich in dieser Hinsicht noch viel ändern.
Beistand
Ihr könnt euch zur Unterstützung bei Ämtergängen jederzeit
einen Beistand mitnehmen (Freund oder Freundin, jemand, der sich auskennt etc.).
Dieser Beistand ist berechtigt, sich zu äußern. Seine/ihre Äußerungen
besitzen den gleichen Stellenwert wie eure, es sei denn, ihr widersprecht ihm/ihr.
Es klingt eigentlich simpel, aber der Beistand ist eins der wichtigsten Mittel,
um unangenehme Sachbearbeiterinnen auf den Teppich zu bringen. Wir raten, in
kniffligen Situationen (Verfolgungsbetreuung) nie allein aufs Amt zu gehen!
E 303
Ab in den Süden! Hinter E303 verbirgt sich nichts giftiges sondern eine
heilsame Sozialleistung. Ihr könnt mit Ihrem Alg/Alhi für drei Monate
ins europäische Ausland reisen - zur Arbeitssuche. Dafür müsst
ihr das Antragsformular E 303 ausfüllen. Es ist indes gleichgültig,
ob in diesem Land die Arbeitsmarktsituation genauso schlecht oder gar schlechter
ist. Ihr habt einen Rechtsanspruch auf diese Leistung. Zu beachten ist lediglich,
dass ihr nach dem Antrag eine 4-wöchige Wartefrist einzuhalten haben, in
der ihr dem deutschen Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen müsst.
Nach der Abmeldung vom hiesigen AA müsst ihr euch innerhalb von sieben
Tagen bei der Arbeitsverwaltung im jeweiligen Land melden. Dieses zahlt dann
auch das Geld aus.
Wenn ihr nach drei Monaten keinen Job gefunden habt müsst ihr euch vor
Ablauf der drei Monate beim AA in Deutschland wieder zurückmelden, sonst
ist euer Anspruch auf Alg/Alhi verloren.
Tipp: Ihr könnt während einer Phase der Arbeitslosigkeit euer Geld
nur einmal mit auf die Reise nehmen. Erst wenn die Arbeitslosigkeit durch eine
neue Beschäftigung unterbrochen worden ist kann man wieder einen neuen
Antrag stellen (auch hier gilt eine 4-wöchige Wartefrist). Es ist allerdings
egal, um was für eine Arbeit es sich handelt - es genügt jede, auch
eine kurzfristige Beschäftigung.
Ich-AG
Der gegenwärtige Renner unter den bewilligten Arbeitsamtsleistungen.
Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, erhalten im ersten Jahr
vom Arbeitsamt einen Zuschuss von 600 Euro pro Monat, im 2. Jahr von 360 Euro
und im 3. Jahr von 240 Euro. Immer vorausgesetzt, dass nicht mehr als 25.000
Euro jährlich eingenommen werden.
Allerdings muss man sich selbst krankenversichern und man ist rentenversicherungspflichtig.
Im Schnitt braucht man nur für die Versicherung monatlich 430 Euro (Rentenversicherung
230Euro, Krankenkasse 200Euro, Pflegeversicherung 20Euro).
Die Ich-AG ist die einzige Neuerung, die bislang in Anspruch genommen wird,
alle anderen Vorschläge sind gefloppt (Vermittlungsgutschein, Mainzer Modell,
Job-Aqtiv Gesetz- was war das noch mal?), obwohl die ICH-AG bei näherem
Hinsehen kaum lukrativ ist. Interessant ist auch, dass das Arbeitsamt sich gar
nicht dafür interessiert, womit sich die Arbeitslosen eigentlich selbständig
machen wollen. Wo man beim Überbrückungsgeld noch ein Unternehmenskonzept
vorlegen musste, wird die Ich-AG sofort bewilligt. Wo das hinfuhrt zeigt eine
Meldung aus der Sueddeutschen vom 23. 08. 2003: „Pleitewelle bei den Haushalten
- Über 13.000 Verbraucher-Insolvenzen in fünf Monaten“.
Gut zu wissen, dass auch nach drei Jahren ein Restanspruch an Alg wieder aufleben
kann.
Mini-Jobs
Von den Mini -Jobs hatte sich die Bundesregierung ein Job-Wunder erträumt,
was jedoch die Arbeitslosen herzlich wenig betrifft. Zwar kann man von nun an
400 Euro steuerfrei verdienen, bei unbegrenzter Stundenzahl (bisher durften
es nicht mehr als 15 Stunden die Woche sein). Das gilt nur für Personen,
die schon eine Hauptbeschäftigung haben. Hier wird der Trend zum Zweitjob
steuerlich gefördert. Für Arbeitslose hingegen bleibt der oben beschriebene
Freibetrag für Nebeneinkommen mit 165 Euro unverändert. Den Rest kassiert
das Arbeitsamt.
Grundsätzlich ist man durch einen Mini-Job bis 400 Euro weder kranken-,
noch renten- oder arbeitslosenversichert. Für verheiratete Menschen mit
Familienversicherung kann es eine Möglichkeit zum Zuverdienst sein.
Besonders fies: Wenn Arbeitslose einen Minijob annehmen und mehr als 15 Stunden
die Woche arbeiten, gelten sie beim Arbeitsamt gar nicht mehr als arbeitslos
und das Arbeitslosengeld wird gestoppt.
Midi-Jobs
Bei Beschäftigungen mit einen Einkommen von 400,1 Euro aufwärts bis
800 Euro gibt es eine neues Job-Modell. Hier entstehen Arbeitsplätze im
Niedriglohnbereich. Um sie für die Arbeitnehmer-Seite schmackhaft zu machen,
müssen diese weniger Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Der Beitagsatz
liegt bei 4%, wenn die Gehälter knapp über 400 Euro betragen, er steigt
linear an auf den regulären Satz von ca.25%. Beispiel: Bei einem Lohn von
600 Euro zahlt der Arbeitnehmer einen Beitragsanteil von 91,70 Euro.
Nebeneinkommen
Damit euer Nebeneinkommen in der eigenen Tasche bleibt:
Regulär gibt es einen monatlichen Freibetrag von 165,- Euro bzw. 20% des
Arbeitslosengeldes (Alg)/ Arbeitslosenhilfe (AlM) - man muss kurz rechnen. Bei
einem relativ hohen Alg betragen 20% manchmal mehr als 165,- Euro.
Zusätzlich könnt ihr Werbungskosten absetzen, wenn diese mit dem Nebeneinkommen
in Verbindung stehen und ihr diese mit Quittungen belegen könnt. D.h. jeden
Euro, den ihr als Ausgabe nachweist, dürfen ihr voll behalten - bis zur
Höhe von 410 Euro.
Als Ausgaben gelten Fahrtkosten, Berufsbekleidung, etc.
Wenn der Job von zuhause ausgeübt wird solltet ihr euch überlegen:
Ist euer Computer optimal ausgestattet? Braucht ihr einen neuen Drucker? Ist
ein Internetanschluss notwendig?
Bei sog. „Aufwandsentschädigungen“ die für ehrenamtliche
oder nebenberufliche Tätigkeiten gezahlt werden, kassiert das Arbeitsamt
grundsätzlich nicht mit. Dies gilt allerdings nur bei nicht gewinnorientierten
Unternehmen, z.B. Schulen, Volkshochschulen, Vereinen, Berufsverbänden
etc. und nur bis zu einer Höhe von 1.848 Euro im Jahr. Auch hier bleiben
die ersetzten Reise- und Werbungskosten anrechnungsfrei.
Überbrückungsgeld
Eine weitere Hilfe zur Existenzgründung. Das Überbrückungsgeld
wird für 6 Monate in Höhe des Alg/Alhi ausgezahlt plus Sozialversicherungsbeiträge.
Das Alg verbraucht sich in dieser Zeit nicht.
Wohngeld
Es lohnt sich, ergänzend zu Alg/Alhi einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Bei sinkenden Alhi-Bezügen steigt tendenziell der Wohngeldanspruch. Nach
den Gesetzesverbesserungen im Wohngeldgesetz 2001 haben vor allem Alleinerziehende
bessere Karten.
Zumutbarkeit
Seit 1.4.1997 müssen Arbeitslose jede zumutbare Beschäftigung annehmen,
auch wenn diese nicht ihrer Qualifikation oder ihrer bisherigen Tätigkeit
entspricht.
Was allerdings ist zumutbar? Zunächst einmal muss es sich um eine Versicherungspflichtige
Beschäftigung handeln. Das Arbeitsamt kann euch keinesfalls auffordern
einen Minjob oder ähnliches zu machen.
Leider gilt entgegen früheren Auffassungen die Vermittlung in Leiharbeit
als zumutbar.
Die angebotene Arbeit müsst ihr nicht annehmen, wenn:
- in den ersten drei Monaten der Ar
beitslosigkeit das Bruttoeinkommen
niedriger als 80% ihres alten Bruttoein
kommens ist
- vom 4.-6. Monat der Arbeitslosig
keit das zu erwartende Bruttoeinkommen
niedriger als 70% des alten Brutto ist
- ab dem 7. Monat das Nettoeinkommen, abzüglich Werbungskosten niedriger
als das Arbeitslosengeld ist.
- die Hin-und Rückfahrt länger als 2,5 Stunden dauert (bei Beschäftigungen
unter 6 Stunden gelten 2 Stunden Fahr:
zeit) Wenn ihr keine Familie/Kinder habt, hält der Gesetzgeber ab dem 4.
Monat der Arbeitslosigkeit einen Umzug für zumutbar.
- sie gegen gesetzliche, tarifliche oder arbeitsrechtliche Bestimmungen verstößt.
Es gibt weitere Ausnahmeregelungen, z.B. können Eltern die Vermittlung
in eine Schichtarbeit ablehnen, genauso können gesundheitliche Einschränkungen
ein Grund für eine Ablehnung sein. Zur Not müsst ihr es schaffen,
dem Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch davon zu überzeugen, dass es
vielleicht geeignetere Kandidaten als euch geben könnte.
Noch was?
Arbeitslose können sich bei der Krankenkasse von Zuzahlungen (auf Arzneimittel,
Krankengymnastik etc.) befreien lassen.
Bei einem Einkommen, das knapp über dem Sozialhilfesatz liegt kann man
bei der Telekom einen Antrag auf ermäßigte Telefongebühren und
ermäßigte (Internet)Anschlüsse stellen.
Doch Achtung: Zuvor muss man sich beim Sozialamt von den Rundfunkgebühren
befreien lassen. Auch wenn man nie welche gezahlt hat. Wer später nicht
GEZ-Gebühren bezahlen will, sollte von der Befreiung vielleicht die Finger
lassen.