Sommer 2017 – das Gipfeltreffen der G20-Staaten findet in Hamburg statt. Auf den Straßen trifft der größte Polizeieinsatz der Stadtgeschichte auf vielfältigen, lauten und entschlossenen Protest aus aller Welt.
Einer der vielen Demonstrationszüge mit ca. 200 Teilnehmer*innen wird auf dem Weg zu den Blockadeaktionen in der Straße „Rondenbarg“ von der Polizei brutal zerschlagen, zahlreiche Menschen werden verletzt, verhaftet, mit Strafverfahren überzogen.
6 ½ Jahre später beginnt am 18. Januar 2024 im sog. Rondenbarg-Verfahren gegen 6 von insgesamt 85 Betroffenen der Prozess in Hamburg, geplante Dauer des Prozesses – bis August. Vorgeworfen wird den Angeklagten das Mitlaufen bei einer nicht angemeldeten Demonstration. Die Anklage lautet dabei u.a. auf schweren Landfriedensbruch, ohne individuelle Tatvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft will im Rondenbarg-Prozess die Rechtsauffassung durchsetzen, dass allein die Anwesenheit bei einer „unfriedlichen“ Veranstaltung bestraft werden kann. Damit stellt dieses Verfahren auch einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar, die durch ein solches Urteil als Mittel zur politischen Meinungsäußerung massiv eingeschränkt würde.
Wir wollen euch in einer Veranstaltung am 11. Januar über das Rondenbarg-Verfahren informieren und darüber reden, wie wir praktische Solidarität organisieren können. Insbesondere gibt es Informationen zur geplanten Demonstration in Hamburg am 20. Januar.
Getroffen hat es Einzelne – Gemeint sind wir alle!
https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de/