Wie alles anfing…
Die Oldenburger Rechtshilfe konstituierte sich am 25.05.1981 durch eine erste Mitgliedervollversammlung im Alhambra.
Erfahrungen mit staatlicher Repression führten zu der Erkenntnis, dass praktische Solidarität organisiert werden muss, um der Vereinzelung von wie auch immer gearteter politischer Verfolgung betroffener linker Frauen und Männer entgegenzutreten.
Im Gründungsaufruf heißt es unter anderem:
„Die Rechtshilfeorganisation will die Isolierung einzelner Menschen verhindern und die Betroffenen unterstützen, nicht nur in ideeller Form, sondern auch finanziell,… Insgesamt soll erreicht werden, daß Einzelne nicht von politischer Aktivität abgehalten werden, nur weil sie Angst vor den Folgen strafrechtlicher Verfolgung haben müssen.“
Auch heute ist dieser Anspruch nach wie vor aktuell und materialisiert sich in der politischen Arbeit der Oldenburger Rechtshilfe. Der zentrale Punkt der Rechtshilfearbeit ist die politische und materielle Solidarität, ist die Unterstützung derjenigen, die in die Mühlen der politischen Justiz geraten.

Die Organisation
Die Rechtshilfe ist ein nicht eingetragener Verein. Dies soll bürgerlicher Vereinsmeierei einen Riegel vorschieben und die staatliche Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben minimieren.
Mitglieder sind Einzelpersonen und Gruppen, die die Ziele der Rechtshilfe unterstützen und einen Mindestbeitrag bezahlen.
Der Mindestbeitrag liegt bei 30 Euro jährlich.
In regelmäßigen Abständen findet eine Mitgliedervollversammlung statt, die das höchste beschlussfassende Gremium der Rechtshilfe ist.
Zwischen der Vollversammlung wird die laufende Arbeit der Rechtshilfe von einer festen Gruppe getragen, die sich jeden Donnerstag trifft. Die Gruppe ist gegenüber der Mitgliedervollversammlung rechenschaftspflichtig.

Die Mittelvergabe
Prinzipielles Ziel der Unterstützung ist, der Kriminalisierung und Spaltung linker emanzipatorischer Politik praktische Solidarität entgegenzusetzen.
Die Oldenburger Rechtshilfe versteht sich nicht als Instanz zur Sanktionierung unterschiedlicher politischer Vorgehensweisen oder Aktionsformen. Entsprechend sind Vergabekriterien nicht präzisiert, sondern leiten sich in jedem Einzelfall aus dem prinzipiellen Ziel der Rechtshilfe und den vorhandenen Mitteln ab.
Anträge auf finanzielle Unterstützung können ausschließlich auf den öffentlichen Treffen der Rechtshilfe gestellt werden. Alle politischen und juristischen Schritte, die Kosten verursachen können, müssen vorher mit der Gruppe abgesprochen sein.
Es reicht nicht, lediglich irgendwelche Rechnungen einzureichen.

Die Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit der Rechtshilfe wird von einer Gruppe getragen, die sich regelmäßig trifft und darüber hinaus einen Termin für Betroffene anbietet:
Donnerstags um 21.00 Uhr im Alhambra
(Info-Café, Vorderhaus), Hermannstr.83, 26135 Oldenburg
In dieser Zeit sind wir auch telefonisch zu erreichen:
0441/ 1 44 02,
Email: rechtshilfe-oldenburg@gmx.de,
Internet: www.alhambra.de/rechtshilfe

Wir diskutieren die aktuellen Verfahren, halten Kontakt zu den Betroffenen, zu AnwältInnen und geben, soweit möglich juristische Ratschläge.
Weiterhin versuchen wir, durch Veranstaltungen (zu Themen wie Knast, „Sicherheitsgesetze“, § 129 a, Videoüberwachung, Problematik der Aussageverweigerung vor Polizei und Justiz…) Diskussionen zu ermöglichen und voranzutreiben.

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Spendenkonto:
Oldenburger Rechtshilfe
IBAN: DE93280501000100006154
BIC:
SLZODE22XXX